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AG Mainz, 22.03.2005 - 3053 Js 28867/03 |
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Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.03.2005 - 3053 Js 28867/03
- BGH, 11.06.2008 - 2 StR 13/08
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.06.2008 - 2 StR 13/08
Urteilsformel (Zuordnung von Schuldsprüchen und Gesamtstrafen)
Jedoch wird der Urteilstenor dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte wegen Bandendiebstahls unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 22. März 2005 (3053 Js 28867/03.62 Ds) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie wegen Diebstahls unter Auflösung und Wegfall der in dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 1. März 2007 (23 Ls - 1200 Js 76029/06) gebildeten Gesamtstrafe und unter Einbeziehung der Strafen aus diesem Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt ist.